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An dieser Stelle möchte ich Ihnen aktuelle und nützliche Hinweise geben.

Neues in 2017

Neuer Mindestlohn 2017
Die Mindestlohnkommission hatte am 28. Juni 2016 beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn
ab 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro festzusetzen. Die Mindestlohnanpassungsverordnung setzt diesen
Beschluss um und macht ihn für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich.

Elektronische Ladenkassen werden Pflicht
Unternehmer sollten nach Angaben des Steuerzahlerbundes ab 2017 nur noch elektronische Ladenkassen einsetzen, die Einzeldaten speichern können und einen Datenexport ermöglichen.
Denn am 31. Dezember 2016 ist die aus dem Jahr 2010 stammende Übergangsregel für diese Kassenmodelle ausgelaufen. Werden die alten Kassen weiter eingesetzt, besteht ab dem Jahr 2017 die Gefahr, dass die Finanzverwaltung Umsätze hinzuschätzt.

 

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Dirk Bracht, Steuerberater
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Constance Bracht
Diplom Betriebswirtin

Telefon 0221/9545008
Mobil 0172/6657979

 

 

 
 

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