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An dieser Stelle möchte ich Ihnen aktuelle und nützliche Hinweise geben.

gut zu wissen

Mindestlohn Erhöhung
Arbeitnehmer, die nach Mindestlohn bezahlt werden, dürfen sich 2022 über mehr Geld freuen. Der Mindestlohn steigt laut Angaben des Bundesarbeitsministeriums (BAMS) zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro pro Stunde an. Zum 1. Juli erfolgt dann planmäßig eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro.
Zu beachten ist jedoch, dass die Verdienstgrenze im Minijob bei 450 Euro bleibt. Die monatliche Arbeitszeit muss durch die Erhöhung des Stundenlohns ggf. angepasst werden.

Steuerfreiheit für Arbeitgeberleistungen zum Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Seit 01.01.2019 werden gewährte Arbeitgeberleistungen (Barzuschüsse und Sachbezüge) für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers von der Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt nur, wenn Arbeitgeber die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringen.

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Kooperationen

Dirk Bracht, Steuerberater
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Constance Bracht
Diplom Betriebswirtin

Telefon 0221/9545008
Mobil 0172/6657979

 

 

 
 

© Constance Bracht